Freistellungsanträge
13.09.2026
Sehr geehrte Eltern,
aus aktuellem Anlass weise ich darauf hin, dass eine Freistellung vom Unterricht, die eine Verlängerung der Ferien nach sich zieht, grundsätzlich nicht genehmigt wird.
Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Schulversäumnisanzeige beim Staatlichen Schulamt Brandenburg.
MfG
C. Hübner
Letzte Änderung am Sonntag, 13. September 2026 um 07:04 Uhr.