Die Bewertung und Zensierung erfolgt auf Grundlage der
Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg (VV-Leistungsbewertung)
vom 21. Juli 2011
(Abl. MBJS/11, [Nr. 5], S.215)
zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 26. Februar 2016
(Abl. MBJS/16, [Nr. 6], S.84)
Auf Grund des § 146 des Brandenburgischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78) bestimmt die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport.
Die Bewertung mit Noten in den Jahrgangsstufen 3 bis 6 erfolgt an unserer Schule nach den Beschlüssen der schulischen Gremien nach folgendem Schlüssel:
Note | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
---|---|---|---|---|---|---|
Erreichte Leistung | ab 96 % | ab 80 % | ab 60 % | ab 45 % | ab 16 % | unter 16 % |
In den Klassenstufen 1 und 2 erfolgt keine Bewertung mit Noten.
Orientierungsarbeiten in den Klassen 2 und 4 ersetzen eine Klassenarbeit. Die Noten der Arbeiten der 4. Klassen finden als solche Eingang in die Jahresendnote.
Vergleichsarbeiten VERA in der 3. Klasse sind keine Klassenarbeiten und werden nicht benotet.